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Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)

Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)

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Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)

Mit der Ansetzung einer allfälligen Referendumsabstimmung auf den 19. Mai 2019 können die gesetzlichen Fristen und Prozesse bei Volksabstimmungen eingehalten werden. Intensiv geprüft hat der Bundesrat zuvor auch die Möglichkeit einer Vorverlegung des Abstimmungstermins auf den 10. Februar 2019. Die geltenden rechtlichen Vorgaben und demokratiepolitische Überlegungen lassen eine solche Vorverlegung jedoch nicht zu. Eine ordnungsgemässe Durchführung der Volksabstimmung wäre nicht gewährleistet.

Das Eidgenössische Finanzdepartement hat den Ablauf bis zum in Kraft treten der STAF in einer Grafik zusammengefasst.

 

iusNet StR 29.01.2019

 

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