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Vernehmlassung zur STAF Verordnung

Vernehmlassung zur STAF Verordnung

Gesetzgebung
Direkte Steuern

Vernehmlassung zur STAF Verordnung

In die Vernehmlassung geschickt wurde die neue Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen

  • Die Verordnung präzisiert, wie das für den Zinsabzug qualifizierende Eigenkapital und der anwendbare Zins berechnet werden. Der steuerliche Abzug auf Eigenfinanzierung ist für die Kantone fakultativ und erlaubt es den Kantonen, die am Kantonshauptort mindestens eine effektive Gewinnsteuerbelastung von 18,03 % vorsehen, einen Abzug für Eigenfinanzierung (NID) einzuführen.
  • Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern (bisher Verordnung über die pauschale Steueranrechnung)
  • Doppelbesteuerungen von natürlichen und juristischen Personen in der Schweiz, die im Ausland quellensteuerbelastete Erträge erzielen, sollten verhindert werden. Dazu sind Anpassungen der (bisherigen) Verordnung über die pauschale Steueranrechnung erforderlich.
  • Der Bundesrat schlägt zudem vor, die Verteilung des Steueranrechnungsbetrags auf Bund und Kantone nicht mehr pauschal, sondern dem Einzelfall entsprechend vorzunehmen. Der Anrechnungsbetrag soll bei ermässigter Besteuerung künftig nicht mehr gekürzt werden.
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iusNet StR 30.04.2019

 

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