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Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Änderung des AIA-Gesetzes

Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Änderung des AIA-Gesetzes

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Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Änderung des AIA-Gesetzes

Das Global Forum hat die Schweizer AIA-Rechtsgrundlagen geprüft und Empfehlungen verabschiedet. Der Bundesrat schickte Ende Februar 2019 eine Vorlage in die Vernehmlassung, die diesen Empfehlungen Rechnung trägt. Der Bundesrat schlug unter anderem vor, die Ausnahme für Stockwerkeigentümergemeinschaften aufzuheben. Weiter will er die geltenden Sorgfaltspflichten anpassen, die Beträge in US-Dollar ausweisen und eine Dokumentenaufbewahrungspflicht für meldende schweizerische Finanzinstitute einführen. Die Vernehmlassungsteilnehmenden hiessen die geplanten Änderungen am Gesetz mehrheitlich gut.

Auf Verordnungsstufe erachtet es der Bundesrat als verfrüht, die Empfehlungen des Global Forum zum Umgang mit gemeinnützigen Einrichtungen unter dem AIA umzusetzen, zumal diese Frage auch auf internationaler Ebene erneut diskutiert werden soll. Er verzichtet deshalb darauf, die Ausnahmebestimmungen zu streichen und trägt damit dem Anliegen der Mehrheit der Stellungnehmenden Rechnung.

Das Parlament wird sich voraussichtlich in der Frühjahrssession 2020 erstmals mit der Vorlage befassen. Deren Inkrafttreten ist frühestens per Anfang 2021 zu erwarten.

iusNet StR 22.01.2020

 

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