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iusNet StR 11/2021

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Das Bundesgericht befasste sich in zwei Urteilen mit dem Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung. Im einen Fall erinnert es daran, dass es genügt, sich gegen die letzte Veranlagung zur Wehr zu setzen, auch wenn die Ausscheidungsmethode dieses Kantons richtig war. Im zweiten Urteil musste es die Regelung des Kantons Zürich zur Schuldzinsenverlegung bei einer internationalen Steuerausscheidung beurteilen. Es hält dazu fest, dass die Kantone in der Ausgestaltung der internationalen Steuerausscheidung grundsätzlich frei sind und die Regelung des Kantons Zürich nicht zu beanstanden ist. 

 

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