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iusNet StR 11/2023

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Solange eine Ehe rechtlich und tatsächlich ungetrennt ist, bilden die Ehegatten zivilrechtlich und wirtschaftlich zumindest eine gewisse Einheit. Dementsprechend erfolgt in den Veranlagungsverfügungen die Feststellung eines einheitlichen steuerbaren Einkommens und einer einheitlichen Steuerschuld. Die Zahlungsunfähigkeit ist insbesondere von der Zahlungsunwilligkeit abzugrenzen. Doch wann liegt Zahlungsunwilligkeit vor? Das Bundesgericht gibt hierauf im Entscheid 9C_233/2023 Antworten. Aufgrund einer zunehmenden Verschuldung der privaten Haushalte dürften sich diese Fälle in der täglichen Steuerpraxis häufen, weshalb der Entscheid von entsprechender Relevanz ist. 

 

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