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iusNet StR 1/2019

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Das Bundesgericht musste sich erneut mit der Frage befassen, ob eine vertraglich vereinbarte Earn-Out Klausel bei einem Aktienkaufvertrag steuerbares Einkommen oder einen steuerfreien Kapitalgewinn darstellt und kam im vorliegenden Fall zum Schluss, dass es sich um eine steuerbare Abgangsentschädigung handelt.

 

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