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iusNet StR 1/2022

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Wir hoffen, Sie sind gut ins neue Jahr gestartet. Im ersten Newsletter finden Sie wiederum fünf Zusammenfassungen von Bundesgerichtsentscheiden. 

Das Bundesgericht hatte unter anderem zu beurteilen, ob im Rahmen der Grundstückgewinnsteuer als Anlagekosten deklarierte Renovations- und Sanierungsarbeiten effektiv aufgewendet wurden, oder ob diese lediglich auf fiktiven Rechnungen beruhten und deshalb nicht abzugsfähig waren. In einem weiteren Entscheid bestätigte das Bundesgericht, dass eine Totalsanierung, die praktisch einem Neubau gleichkommt, aus steuerlicher Sicht eine Herstellung darstellt, weshalb die damit angefallenen Kosten bei der Einkommenssteuer nicht abzugsfähig sind. 

 

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