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iusNet StR 12/2020

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Das Bundesgericht beurteilte diverse Fragen im Zusammenhang mit Liegenschaften. So bestätigte es u.a., dass von einer Erfassung des Eigenmietwertes nur dann abgesehen werden kann, wenn der Pflichtige den Nachweis von ernsthaften Verkaufsabsichten bzw. der Unbewohnbarkeit einer Liegenschaft detailliert nachweist; bei einem Umbau, der durch Dachaufstockung und neue Raumaufteilung eine wesentliche Nutzungsausweitung bewirkt, gelangt es zum Schluss, dass eine Gesamtbetrachtung zur Anwendung kommt, in welcher der Abzug für sämtliche Umbauarbeiten zu verweigern ist; und in einem Fall von zwei Brüdern, die eine unüberbaute Parzelle mittels Erbvorbezug erwarben, musste es beurteilen, ob ein gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel vorliegt.

 

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