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iusNet StR 2/2024

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Der Kanton Zürich stärkt seinen Stiftungsstandort. Per 1. Februar 2024 hat das Kantonale Steueramt Zürich seine Praxis in Sachen Steuerbefreiung von juristischen Personen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen, angepasst. Künftig steht unter anderem einer angemessenen Entschädigung von Stiftungsrätinnen und Stiftungsräten gemeinnütziger Stiftungen bei einer Steuerbefreiung nichts mehr entgegen. In der Februarausgabe des iusNet Steuerrecht Newsletters berichten wir über die Massnahmen im Einzelnen.

 

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