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iusNet StR 3/2019

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Das Bundesgericht musste entscheiden, ob die Rückerstattung von Arbeitslosengeldern, welche zuvor als Einkommen besteuert worden sind, einen Revisionsgrund darstellen. Aufgrund der Existenz eines Rückerstattungsentscheides und der tatsächlichen Rückerstattung kam es zum Schluss, dass eine neue Tatsache und damit ein Revisionsgrund  rechtskräftig vorliege.

 

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