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iusNet StR 3/2022

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Das Bundesgericht hat im Steuerrecht wiederum interessante Entscheide gefällt. So prüft es im Zusammenhang mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren für kleine Arbeitsentgelte, ob eine Steuerumgehung vorliegen kann. In einem weiteren Urteil erkennt es, dass die Freizügigkeitsleistung nach einer ersten Rückerstattung zu Unrecht wieder bezogen und nicht wieder dem Vorsorgezweck zugeführt wurde. In einem weiteren Entscheid prüft das Bundesgericht die Abzugsfähigkeit eines Einkaufes in die 2. Säule zur Finanzierung einer Überbrückungsleistung. Der Pflichtige hatte nach diesem Einkauf innerhalb von drei Jahren eine Kapitalleistung aus Vorsorge infolge Pensionierung bezogen. Dieser Entscheid wird von Bastian Thurneysen kommentiert.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Frühling mit spannender Lektüre.

Natalie Peter
Redaktion iusNet Steuerrecht
 

 

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