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iusNet StR 4/2021

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Auch diesen Monat haben wir einige interessante Entscheide für Sie zusammengefasst.

Das Bundesgericht stellte u.a. fest, dass es bei einer nachträglichen Simulation nicht nur darauf ankommt, wann mit der Rückzahlung eines Darlehens objektiv nicht mehr zu rechnen ist, sondern auch, wenn der Rückzahlungswille entfällt. Besteht nämlich ein Rückzahlungswille trotz finanzieller Schwierigkeiten weiter, verbietet sich die Annahme einer nachträglichen Simulation. 
In zwei weiteren Urteilen bestätigt es seine Rechtsprechung zum gewerbsmässigen Liegenschaftenhandel, wonach der Begriff der Selbständigkeit weit ausgelegt wird. Bei der gewählten Organisationsform und der Aufnahme von erheblichen Fremdmitteln kann nicht mehr von einer privaten Vermögensverwaltung ausgegangen werden kann. 

 

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