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iusNet StR 4/2022

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Das Bundesgericht musste sich wieder einmal mit der Frage des gewerbsmässigen Liegenschaftenhandels beschäftigten. Es kommt zum Schluss, dass keine selbständige Erwerbstätigkeit im Bereich des Immobilienhandels vorliegt, wenn lediglich das eigene Vermögen verwaltet wird, insbesondere etwa durch die Vermietung eigener Liegenschaften. Daran ändert auch nichts, wenn das Vermögen umfangreich ist, professionell verwaltet wird und kaufmännische Bücher geführt werden. In einem weiteren Urteil gewährte es einer Jugendriege die teilweise Steuerbefreiung, da diese einen öffentlichen Zweck wahrnimmt. Der öffentliche Zweck des Sports ist nämlich nicht nur auf den freiwilligen Schulsport begrenzt.

Auch die weiteren Urteile sind lesenswert. Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre.

Natalie Peter und Julian Kläser
Redaktion iusNet Steuerrecht

 

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