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iusNet StR 5/2022

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In der Ausgabe von diesem Monat finden sich u.a. zwei Entscheide zur Amtshilfe. Das Bundesgericht hat befunden, dass die Übermittlung von ersuchten Informationen zulässig ist, solange im Zeitpunkt der Einreichung der Amtshilfeersuchen nicht offenkundig erscheint, dass für einen ersuchten Zeitraum, die ausländische Verjährung bereits eingetreten ist. Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich mit der Frage, ob die betroffene Person im ersuchenden Staat ansässig ist. Es kam zum Schluss, dass die Schweiz die Steuerpflicht der betroffenen Person im ersuchenden Staat weder prüfen kann noch darf. Es ist zu vermuten, dass der ersuchende Staat von einer Steuerpflicht der betroffenen Person ausgeht, sofern das Amtshilfegesuch alle erforderlichen Informationen enthält. 

 

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