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iusNet StR 6/2020

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In diesem Monat sind interessante steuerrechtliche Urteile ergangen.

Das Bundesgericht befasste sich u.a. mit der Frage, ob beim Verkauf eines Darlehens einschliesslich aufgelaufener Zinsen (Marchzinsen) das Entgelt mit Bezug auf die Zinsen steuerbaren Vermögensertrag oder steuerfreien Kapitalgewinn darstellt. In einem weiteren Urteil stellte es fest, dass bei der Aufwandbesteuerung und mehreren selbstgenutzten Liegenschaften jene am Wohnsitz mit dem höchsten Eigenmietwert massgeblich ist.  Sodann kam das Bundesgericht in einem Urteil zum Schluss, die erfolgte Fusion hätte es der Beschwerdeführerin erlaubt, den Gewinn der absorbierten Gesellschaft mit ihren Vorjahresverlusten zu verrechnen, was ohne Fusion nicht möglich gewesen wäre. Es bejaht die Voraussetzungen einer Steuerumgehung und schliesst die Verrechnung der Vorjahresverluste aus.

 

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