iusNet StR 6/2021
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[simplenews-subscriber:user:field-briefanrede] Das Bundesgericht befasste sich mit zwei verschiedenen Beschwerden zu Amtshilfefragen mit Indien. Entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Strafzahlungen und Zinsen ausdrücklich vom Anwendungsbereich des Abkommens mit Indien ausgenommen sind, hat es entschieden, dass Amtshilfe einzig zum Zweck der Erhebung von Steuertrafen zulässig ist. Im zweiten Urteil kam es zum Schluss, dass das "Client Profile" als Bestandteil der Bankkontoeröffnungsunterlagen dem ersuchenden Staat zu übermitteln ist, wenn es Rückschlüsse zu den Verhältnissen und Beziehungen zwischen den wirtschaftlich berechtigten Personen zulässt. Sie finden aber noch weitere lesenswerte Entscheide des Bundesgerichts in dieser Ausgabe. |
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