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iusNet StR 7/2019

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Wie der Presse zu entnehmen war, hiess das Bundesgericht am 26. Juli 2019 in seiner öffentlichen Verhandlung die von der ESTV erhobene Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das Listenersuchen von Frankreich bezüglich der Identität von UBS-Kunden ungenügend ist, gut. Nach Auffassung von drei Bundesrichtern stellt das französische Ersuchen keine unzulässige «fishing expedition» dar. Die von Frankreich gemachten Angaben würden es erlauben, auf einen Verdacht illegalen Verhaltens zu schliessen, nämlich, dass die Betroffenen zum Teil in Frankreich steuerpflichtige Personen seien, die ihre fiskalischen Verpflichtungen nicht erfüllt hätten. Der Entscheid wird zu einem späteren Zeitpunkt publiziert.

 

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