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iusNet StR 7/2021

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In diesem Monat haben wir Ihnen 10 Entscheide zu diversen steuerrechtlichen Themen bereitgestellt. Das Bundesgericht befasste sich neben Fragen zum Wohnsitz im interkantonalen Verhältnis und zu den Anforderungen an den Nachweis an einer Wohnsitzverlegung auch mit Fragen zu geldwerten Leistungen bei Substanzentnahmen, der Steuerbefreiung einer gemeinnützigen Stiftung und der Nichtigkeit einer Ermessensveranlagung.

Das Bundesgericht prüfte auch, ob aufgrund gefälschter Rechnungen Mehrwertsteuer und Zollabgaben hinterzogen wurden und ob der Bezug der strittigen Dienstleistungen grundsätzlich unter die Mehrwertsteuer bzw. Bezugssteuer fällt. Florian Hanslik und Anita Machin haben diesen Entscheid im Rahmen der Kommentierung detaillierter zusammengefasst.

Wir wünschen Ihnen schöne Ferien oder eine etwas ruhigere Sommerzeit.

 

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