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iusNet StR 8/2021

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Gerne hoffen wir, dass Sie einen schönen Sommer verbringen durften. Im folgenden Newsletter haben wir für Sie sechs Entscheide zu ganz unterschiedlichen Steuerfragen zusammengefasst.

Das Bundesgericht musste sich unter anderem mit einem behaupteten Treuhandverhältnis auseinandersetzen. Es kam zum Schluss, dass wer ein Vehikel zur Verschleierung der illegalen Herkunft von Geldern einsetzt, ohne den Zahlungsfluss lückenlos nachweisen zu können, die Folgen der Beweislosigkeit des Treuhandverhältnisses selber zu tragen hat.

Das Bundesverwaltungsgericht prüfte, ob eine Zollwiderhandlung vorliegt, wenn im Ausland immatrikulierte Reisebusse für den Binnentransporte genutzt werden. Es bejahte dies und bestätigte die Nachleistungspflicht der Zollabgaben und Einfuhrsteuern. 

 

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