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iusNet StR 9/2019

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Im September Newsmail finden Sie spannende Entscheide, welche das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht im August gefällt hat.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Auffassung der ESTV, wonach eine teilweise Steuerumgehung vorliege, da die beschwerdeführende Gesellschaft, die im Eigentum eines Flugzeuges war, dieses nicht nur an Dritte, sondern insbesondere dem wirtschaftliche Berechtigten vermietete.

 

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