iusNet StR 9/2021
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[simplenews-subscriber:user:field-briefanrede] In den letzten Monaten fällte das Bundesgericht auch im Steuerrecht erwähnenswerte Entscheide. Es setzte sich erneut mit Fragen rund um die Wohnsitzverlegung in einen steuergünstigen Kanton bzw. den Lebensmittelpunkt in der Schweiz trotz Abmeldung ins Ausland auseinander. In einem anderen Entscheid kam es zum Schluss, dass der Handel mit Devisen und Derivaten eine selbständige Erwerbstätigkeit darstellen kann, wenn die bekannten Kriterien in der Gesamtheit auf einen Erwerb ausgerichtet sind. Dabei gewichtete es insbesondere die eingegangenen Risiken durch den Einsatz von Fremdkapital sowie von Derivaten für Spekulationszwecke. |
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