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iusNet StR express 4.1/2021

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Sie erhalten heute den zweiten express-Newsletter, um Sie über zwei aktuelle Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichts zu informieren. 

In A-2430/2019 ist nach Veräusserung eines Neubauprojektes an eine Tochtergesellschaft bei der Nachberechnung bereits durchgeführter Leistungen die Höhe und der korrekte MWST-Satz strittig. Grundsätzlich müssen Leistungen an nahestehende Personen einem Drittvergleich standhalten. Laut Auffassung der ESTV hielt der Drittvergleich im vorliegenden Fall nicht stand und sie erhöhte in der Folge die Entgelte um 5 %. Das BVGr vertritt teilweise eine andere Meinung und heisst die Beschwerde mehrheitlich gut.

 

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