Teilweise Doppelbesteuerung von Einkommen einmal aus unselbständiger (Kanton AG) einmal aus selbtändiger Tätigkeit (Kanton ZG)
Teilweise Doppelbesteuerung von Einkommen einmal aus unselbständiger (Kanton AG) einmal aus selbtändiger Tätigkeit (Kanton ZG)
Teilweise Doppelbesteuerung von Einkommen einmal aus unselbständiger (Kanton AG) einmal aus selbtändiger Tätigkeit (Kanton ZG)
Der Ehemann B.A. mit steuerrechtlichem Wohnsitz im Kanton AG war einzeln zeichnungsberechtigtes Mitglied der A.A. Consulting AG mit Sitz in dessen Wohnsitzgemeinde. Zweck der Gesellschaft war die Beratung im Gesundheitswesen und auf dem Gebiet der Krankenversicherung. Über die Gesellschaft wurde im Januar 2007 der Konkurs eröffnet. Im Oktober 2006 liess die Ehefrau unter der Firma A.A. Consulting AG ein Einzelunternehmen mit Sitz in Zug ins Handelsregister eintragen. Der Ehemann wurde fortan für das Einzelunternehmen tätig, wobei er für die Klinik C. AG und die D. AG (mit Sitz im Kanton ZG bzw. im Kanton AG) tätig wurde.
Die KStV ZG setzte das steuerbare Einkommen der Eheleute A. fest und wies davon einen Anteil dem Kanton AG zu. Die Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft, und die Steuer wurde bezahlt.
Die Steuerkommission der Wohnsitzgemeinde im Kanton AG befand, das steuerbare Einkommen von A.A. sei aufgrund einer selbständig ausgeübten Erwerbstätigkeit, vollumfänglich dem Kanton AG zuzuweisen. Diesen Entscheid bestätigte das VGr AG kantonal letztinstanzlich.
Das Bundesgericht erkannte, dass A.A. infolge des Konkurses der A.A....
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