2C 102_2019.pdf Rechtsprechung Erwerb einer Beteiligung wird als Geschäftsvermögen qualifiziert Erwerb einer Beteiligung wird als Geschäftsvermögen qualifiziert
Erwerb einer Beteiligung wird als Geschäftsvermögen qualifiziert Erwerb einer Beteiligung wird als Geschäftsvermögen qualifiziert