Eigenmietwert - Nachweis von ernsthaften Verkaufsbemühungen bzw. Unbewohnbarkeit
Eigenmietwert - Nachweis von ernsthaften Verkaufsbemühungen bzw. Unbewohnbarkeit
Eigenmietwert - Nachweis von ernsthaften Verkaufsbemühungen bzw. Unbewohnbarkeit
Die Steuerpflichtige war Eigentümerin einer nicht selbstbewohnten Attikawohnung. Mit Veranlagungsverfügung für die Steuerperiode 2016 wurde ein Eigenmietwert von rund CHF 12'000 aufgerechnet. Das Verwaltungsgerichts BL schützte die Steuerpflichtige und verzichtet auf die Aufrechnung des Eigenmietwerts, woraufhin die Steuerverwaltung BL (Beschwerdeführerin) an das BGr gelangte.
Die Beschwerdeführerin beanstandet, dass die Vorinstanz die vorliegenden Beweise in willkürlicher Weise falsch gewürdigt hat. Sie hat trotz offensichtlich fehlendem Nachweis von steuermindernden Tatsachen einen Verkaufswillen der Steuerpflichtigen angenommen, obschon keinerlei Verkaufsbemühungen nachgewiesen wurden.
Die Steuerpflichtige bringt vor, dass sie einerseits ernsthaft Verkaufsbemühungen unternommen hat und die Wohnung zudem aufgrund eines defekten Wasserhahns nicht habe genutzt werden können (E. 2).
In den vorangegangenen Steuerperioden verzichtet die Beschwerdeführerin auf die Erfassung eines Eigenmietwerts, da entsprechende Verkaufsdokumentationen sowie Korrespondenz mit potentiellen Käufern eingereicht wurden. In der hier zu beurteilenden Steuerperiode wurde lediglich ein...
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