Verkauf eines grösseren Grundstückensembles und gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel
Verkauf eines grösseren Grundstückensembles und gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel
Verkauf eines grösseren Grundstückensembles und gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel
A.A und B.A deklarierten in ihrer Steuererklärung für das Jahr 2019 für die direkte Bundessteuer steuerbare Einkünfte in Höhe von CHF 761'339.-, darunter Liegenschaftserträge von CHF 675'661.-. Im Liegenschaftsverzeichnis führten Sie diverse Wohnhäuser in ZH auf. Weiter wiesen sie die Veräusserung eines Teils ihrer Liegenschaften in Zürich am 12. Februar 2019 zum Preis von CHF 2'634'400.- aus, die sie im Jahr 2003 als historisches Grundstückensemble erworben hatten. Das Kantonale Steueramt ZH qualifizierte mit Veranlagungsvorschlag vom 25. Mai 2021 die Teilveräusserung als gewerbsmässigen Liegenschaftenhandel und rechnete CHF 2'634'400.- als Einkünfte aus selbständigem Nebenerwerb auf. Dagegen gelangten die Eheleute erfolglos an das StRKGr ZH und VGr ZH.
Die Steuerpflichtigen führen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das BGr.
Streitig ist, ob der Gewinn aus dem Verkauf von drei im Jahr 2019 im Kt. ZH gelegenen Grundstücken durch die Steuerpflichtigen als privater Kapitalgewinn oder als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit zu qualifizieren ist.
Der Einkommenssteuer unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte (Art....
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