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übliche Mittel

Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips durch die Niederlande

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Subsidiaritätsprinzip soll vermeiden, dass der ersuchende Staat auf dem Amtshilfeweg Auskünfte verlangt, die ihm nach seinem innerstaatlichen Recht zugänglich sind. Es ist nicht verletzt, wenn die Niederlande ein Amtshilfeersuchen stellen, nachdem sie "alle üblichen", nicht aber "alle verfügbaren" Mittel des innerstaatlichen Rechts ausgeschöpft haben.
iusNet StR 22.10.2020