Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips durch die Niederlande
Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips durch die Niederlande
Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips durch die Niederlande
Die zuständige niederländische Steuerbehörde (Belastingdienst [BD]) richtete am 5. Dezember 2017 gestützt auf Art. 26 DBA CH-NL Amtshilfegesuch an die ESTV, welches die in den Niederlanden steuerpflichtigen A.A. und B.A. betrifft. Das Amtshilfegesuch bezieht sich auf die Einkommenssteuer der letzteren für den Zeitraum 1. März 2010 bis 31. Dezember 2016. Der BD ersucht bezüglich dreier Konten bei der Bank B um Angabe bzw. Übermittlung der Kontoinhaber, Berechtigten und Bevollmächtigten, Kontaktadressen, Kontoeröffnungsunterlagen, Anfangs- und Jahresendsaldi, Transaktionen, anderer mit diesen Konten verbundenen Konten oder Bankprodukte der Bank B (und falls solche vorhanden sind, die Kontoauszüge und/oder Saldi) und allfälliger Kontoschliessungsunterlagen.
Im genannten Amtshilfegesuch hielt der Vertreter des BD fest: "I confirm that all the usual possibilities of investigation are exhausted." Im Rahmen des Verfahrens vor der ESTV machten die genannten Steuerpflichtigen mit Stellungnahme vom 13. Juni 2018 geltend, die mittels Amtshilfegesuch verlangten Informationen seien bereits durch eine Informationsverfügung gemäss innerstaatlichem Steuerverfahren angefordert worden,...
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