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Abkommensvorteile

Die Nutzungsberichtigung nach DBA CH-GB

Kommentierung
Ein Dividendenempfänger kann seine Stellung als Nutzungsberechtigter verlieren, wenn er einer "faktischen Weiterleitungspflicht" unterliegt. Als Weiterleitung gilt in diesem Zusammenhang die Zahlung eines zur Dividende grundsätzlich äquivalenten Betrags. Nach der Praxis des BGr lassen die Umstände namentlich dann auf eine rechtliche Weiterleitungspflicht schliessen, wenn die Dividendenempfängerin als blosse Durchlaufgesellschaft erscheint.
Natalie Peter