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Die Nutzungsberichtigung nach DBA CH-GB

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Kommentierung

Die Nutzungsberichtigung nach DBA CH-GB

I. Sachverhalt

Die A Plc ist eine Bank mit Sitz in Grossbritannien. Am 2. Mai 2008 wurde ihr eine Dividende von brutto insgesamt CHF 101'805'782.50 für Aktien der B AG ausgeschüttet, von der die Verrechnungssteuer von 35% abgezogen worden war. Am 30. September 2008 reichte sie bei der ESTV einen Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer im Umfang von 20% der Bruttodividende auf dem Formular 86 ein.

Im Rahmen einer mehrjährigen Korrespondenz zwischen der ESTV und der A Plc hinsichtlich des vorgenannten Rückerstattungsantrags macht die A Plc u.a. folgende Angaben:

  • Der wirtschaftliche Grund für den Aktienkauf sei das "Hedging" eines besonderen Derivat-Arrangements gewesen. Gemäss den Vertragsbedingungen habe die A Plc dem Klienten eine Wertsteigerung der B-Aktien vergüten müssen, während der Klient der A Plc Wertverluste ausgleichen musste. Zusätzlich habe der Klient der A Plc eine Finanzierungssumme für die Absicherung bezahlen müssen.
  • Es gehöre zu ihrer Geschäftstätigkeit, Positionen abzusichern. Sie tue dies, indem sie entweder Derivatverträge abschliesse oder Wertschriften kaufe.
  • Im Laufe der Transaktionen seien vier Derivatverträge mit drei Gesellschaften eingegangen worden, die vom gleichen Klienten kontrolliert würden. Der Klient sei eine in Europa domizilierte Investmentgruppe, die in Anlagevehikel investiere. Zwei der drei Gesellschaften seien auf den BVI und den Cayman Islands domiziliert, während die Dritte in Zypern domiziliert sei. Die A Plc habe dem Klienten Beträge bezahlt, die aufgrund der für den Aktienkorb ausgerichteten Dividenden berechnet worden seien. 
  • Die Dividende auf den B-Aktien sei von der A Plc als alleinige rechtliche und wirtschaftliche Inhaberin der B-Aktien vereinnahmt worden. In Bezug auf die Dividende seien unter den Derivatverträgen Zahlungen in Höhe von 65% der Bruttodividende geleistet worden. Dessen ungeachtet brachte die A Plc vor, dass die
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