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Die Nutzungsberichtigung nach DBA CH-GB

Die Nutzungsberichtigung nach DBA CH-GB

Rechtsprechung
Verrechnungssteuer

Die Nutzungsberichtigung nach DBA CH-GB

Die A Plc ist eine Bank mit Sitz in Grossbritannien. Am 2. Mai 2008 wurde ihr eine Dividende von brutto insgesamt CHF 101'805'782.50 für Aktien der B AG ausgeschüttet, von der die Verrechnungssteuer von 35% abgezogen worden war. Am 30. September 2008 reichte sie bei der ESTV einen Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer im Umfang von 20% der Bruttodividende auf dem Formular 86 ein.

Im Rahmen einer mehrjährigen Korrespondenz zwischen der ESTV und der A Plc hinsichtlich des vorgenannten Rückerstattungsantrags macht die A Plc u.a. folgende Angaben:

  • Der wirtschaftliche Grund für den Aktienkauf sei das "Hedging" eines besonderen Derivat-Arrangements gewesen. Gemäss den Vertragsbedingungen habe die A Plc dem Klienten eine Wertsteigerung der B-Aktien vergüten müssen, während der Klient der A Plc Wertverluste ausgleichen musste. Zusätzlich habe der Klient der A Plc eine Finanzierungssumme für die Absicherung bezahlen müssen.
  • Es gehöre zu ihrer Geschäftstätigkeit, Positionen abzusichern. Sie tue dies, indem sie entweder Derivatverträge abschliesse oder Wertschriften kaufe.
  • Die Dividende auf den B-Aktien sei von der A Plc als alleinige
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iusNet StR 28.07.2020

 

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