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Abschlusszwang

Ungenügendes Fristwiederherstellungsgesuch

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Ein Gesuch um Wiederherstellung einer versäumten Frist muss sowohl materiellen als auch formellen Voraussetzungen genügen. Materiell setzt die Wiederherstellung den Nachweis voraus, dass die ersuchende Partei unverschuldet an der rechtzeitigen Vornahme der Handlung verhindert war.
iusNet StR 15.02.2021