Ungenügendes Fristwiederherstellungsgesuch
Ungenügendes Fristwiederherstellungsgesuch
Ungenügendes Fristwiederherstellungsgesuch
Die angeblich inaktive A AG mit Sitz in U/GR reichte für die Steuerperioden 2014 – 2018 keine Quellensteuerabrechnungen ein, weshalb ihr die Steuerverwaltung des Kt GR für die zehn halbjährigen Abrechnungsperioden eine Busse von je CHF 200.-, insgesamt CHF 2'000.- auferlegte. Die dagegen erhobene Einsprache wurde abgewiesen.
Gegen den Einspracheentscheid erhob die A AG Beschwerde an das VGr GR, welches einen Kostenvorschuss von CHF 2'000.- verlangte. Da die A AG die Verfügung, mit welcher das VGr GR die Leistung des Kostenvorschusses innert einer Frist von zehn Tagen zu leisten, nicht abgeholt hat, setzte das VGr GR eine Nachfrist an. Innert dieser Nachfrist beantragte die A AG die unentgeltliche Prozessführung, eventuell die Wiederherstellung der Frist.
Das VGr GR trat auf die Beschwerde nicht ein, weil der Kostenvorschuss nicht fristgerecht geleistet wurde und die Voraussetzungen weder für die unentgeltliche Prozessführung noch für die Fristwiederherstellung erfüllt waren.
Das BGr wies die dagegen erhobene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ab.
Die Vorinstanz hatte ganz allgemein bemängelt, dass die...
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