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Kostenvorschuss

Ungenügendes Fristwiederherstellungsgesuch

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Wiederherstellung einer versäumten Frist kommt nur in Frage kommt, wenn die um Wiedereinsetzung in den früheren Stand ersuchende Person einerseits nachweist, dass sie oder ihre Vertretung unverschuldet – durch Militärdienst oder Zivildienst, Krankheit, Landesabwesenheit oder eines anderen erheblichen Grundes – an der rechtzeitigen Einreichung verhindert war (materielle Voraussetzung) und andererseits das Gesuch innert 30 Tagen nach Wegfall der Hinderungsgründe eingereicht wurde.
iusNet StR 15.02.2021