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Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Versäumte Fristen

versäumte Fristen

Ungenügendes Fristwiederherstellungsgesuch

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Wiederherstellung einer versäumten Frist kommt nur in Frage kommt, wenn die um Wiedereinsetzung in den früheren Stand ersuchende Person einerseits nachweist, dass sie oder ihre Vertretung unverschuldet – durch Militärdienst oder Zivildienst, Krankheit, Landesabwesenheit oder eines anderen erheblichen Grundes – an der rechtzeitigen Einreichung verhindert war (materielle Voraussetzung) und andererseits das Gesuch innert 30 Tagen nach Wegfall der Hinderungsgründe eingereicht wurde.
iusNet StR 15.02.2021

Wiederherstellung der versäumten Rekursfrist

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BGr erinnert an seine jüngste Rechtsprechung betreffend die Wiederherstellung von versäumten Fristen im Verhinderungsfall eines Steuerpflichtigen, welcher nicht innerhalb von 30 Tagen Rekurs einlegen kann. Nach dieser Rechtsprechung muss sich die im Verfahren ordnungsgemäss vertretene Person das Verhalten ihres Vertreters anrechnen lassen. Das BGr präzisiert, dass das Fehlen einer schriftlichen Vollmacht zur Einreichung eines Rekurses unerheblich ist, wenn das Vertretungsverhältnis aus anderen Sachverhaltselementen abgeleitet werden kann.
iusNet StR 24.09.2019