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Wiederherstellung der versäumten Rekursfrist

Wiederherstellung der versäumten Rekursfrist

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Direkte Steuern

Wiederherstellung der versäumten Rekursfrist

A und seine Frau wurden am 25. März 2015 für die Steuerperiode 2010 veranlagt. Die KStV GE lehnte die Einsprache der Ehegatten mit Entscheid vom 20. Mai 2016 ab. A legte gegen diesen Einspracheentscheid am 15. August 2016 einen Rekurs ein. Insbesondere forderte A die Wiederherstellung der versäumten Rekursfrist. Das VGr GE erster Instanz (TAPI) lehnte den Antrag auf Wiederherstellung der versäumten Frist ab und trat auf den Rekurs nicht ein, da er zu spät eingereicht wurde. Dieser Entscheid wurde vom VGr GE am 12. Dezember 2017 bestätigt. Das BGr hat dieses Urteil jedoch aufgehoben und die Sache an das VGr GE zurückgewiesen, damit letztere Instanz den Beweisanträgen, welche A vor dem VGr GE erster Instanz (TAPI) im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Rekursfrist stellte, nachkommt (Urteil 2C_101/2018).

Nach Anhörung der Ehegatten A und ihres Hausarztes wies das VGr GE den Rekurs mit Urteil vom 26. Juni 2018 zurück. Es hielt fest, dass A erwiesenermassen verhindert war, fristgerecht beim VGr GE erster Instanz (TAPI) einen Rekurs einzulegen, "jedoch seine Ehefrau, welche nicht verhindert war und das Ehepaar im Steuerverfahren solidarisch vertrat, hätte Rekurs...

iusNet StR 24.09.2019

 

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