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unverschuldetes Versäumnis

Mitwirkungspflichten bei Prozessführung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Mehrwertsteuer

A-4596/2022

Die ESTV setzte den Mehrwertsteuerbetrag eines Treuhänders (Steuerpflichtiger) mangels Mitwirkung desselben nach pflichtgemässem Ermessen fest. Dagegen erhob der Steuerpflichtige Einsprache ohne genauere Unterlagen für die Prüfung der Einsprache einzureichen. Indem der Beschwerdeführer erst im vorliegenden Beschwerdeverfahren die relevanten Akten für die Berechnung der geschuldeten Steuer eingereicht hat, hat er im vorinstanzlichen Verfahren seine Mitwirkungspflichten verletzt. Das Bundesverwaltungsgericht führt in seinem Urteil detailliert aus, was genau unter diesen Mitwirkungspflichten zu verstehen ist.
iusNet StR 29.08.2023

Wiederherstellung der versäumten Rekursfrist

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BGr erinnert an seine jüngste Rechtsprechung betreffend die Wiederherstellung von versäumten Fristen im Verhinderungsfall eines Steuerpflichtigen, welcher nicht innerhalb von 30 Tagen Rekurs einlegen kann. Nach dieser Rechtsprechung muss sich die im Verfahren ordnungsgemäss vertretene Person das Verhalten ihres Vertreters anrechnen lassen. Das BGr präzisiert, dass das Fehlen einer schriftlichen Vollmacht zur Einreichung eines Rekurses unerheblich ist, wenn das Vertretungsverhältnis aus anderen Sachverhaltselementen abgeleitet werden kann.
iusNet StR 24.09.2019