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Abzüge

Der Eigenmietwert einer italienischen Liegenschaft

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Praxis der Kantonalen Steuerverwaltung Genf, den Eigenmietwert von ausländischen Immobilien auf 4,5% des Steuerwerts der Immobilie zu schätzen, wobei ein Pauschalabzug von 25% des Bruttomietwerts für Unterhaltskosten bereits berücksichtigt wird, ist bundesrechtskonform. Weitere Unterhaltskosten sind somit nicht mehr abzugsfähig.
iusNet StR 27.03.2023