Die Praxis der Kantonalen Steuerverwaltung Genf, den Eigenmietwert von ausländischen Immobilien auf 4,5% des Steuerwerts der Immobilie zu schätzen, wobei ein Pauschalabzug von 25% des Bruttomietwerts für Unterhaltskosten bereits berücksichtigt wird, ist bundesrechtskonform. Weitere Unterhaltskosten sind somit nicht mehr abzugsfähig.