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Aufschub eines Amtshilfeverfahrens

Aufschub eines Amtshilfeverfahrens

Rechtsprechung
Internationales Steuerrecht
Das Bundesgericht erinnert daran, dass nur aussergewöhnliche Umstände den Aufschub eines Amtshilfeverfahrens rechtfertigen. Die Frage, ob der ersuchende Staat sein Ersuchen stellen darf, wenn er die von ihm geäusserten Verdachtsmomente nicht belegen kann, beruht auf einer Analyse des guten Glaubens. Dieser wird vermutet und erfordert grundsätzlich, dass sich der ersuchte Staat auf die von der ersuchenden Behörde erteilten Auskünfte verlassen kann. Eine Vermutung kann im Falle ernsthafter Zweifel aufgehoben werden. Ob die Schweiz Anlass hatte, am guten Glauben der Vereinigten Staaten ernsthaft zu zweifeln und damit Anlass hatte, zu verlangen, das der IRS die in seinem Antrag enthaltenen Verdachtsbehauptungen zu beweisen, fällt nach Ansicht des BGr nicht in den Anwendungsbereich von Art. 84a BGG.
iusNet StR 21.06.2021