Bei der Besteuerung nach dem Aufwand ist es unzulässig, den minimal massgeblichen Lebensaufwand für mehrere Steuerperioden verbindlich festzulegen. Es ist immer eine Kontrollrechnung und die Berücksichtigung neuer Umstände zuzulassen. Bei mehreren selbstgenutzten Liegenschaften ist jene am Wohnsitz mit dem höchsten Eigenmietwert massgeblich.