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Massgebliche Mindestbemessungsgrundlage der Besteuerung nach dem Aufwand

Massgebliche Mindestbemessungsgrundlage der Besteuerung nach dem Aufwand

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Massgebliche Mindestbemessungsgrundlage der Besteuerung nach dem Aufwand

Die Eheleute A und B wurden von der KStV BE für das Jahr 2012 nach Ermessen veranlagt. Die kantonalen Rechtsmittel blieben weitgehend erfolglos. Das VGr BE wies die Beschwerde der Steuerpflichtigen mit Urteil vom 28. August 2019 ab. Die Steuerpflichtigen erheben beim BGr Beschwerde in öffentlich- rechtlichen Angelegenheiten.

Das BGr hat einen altrechtlichen Fall der Mindestbemessung des Einkommens bei der Besteuerung nach dem Aufwand zu beurteilen. Die Vorinstanz hat die rechtlichen Grundlagen zutreffend wiedergegeben und festgehalten, dass der Aufwand für Steuerpflichtige, welche einen eigenen Haushalt führen, mindestens auf dem Fünffachen des Mietzinses oder des Mietwertes der Wohnung im eigenen Haus beruhen muss.

Es fragt sich, welche Besteuerungsmodalitäten bei einem Ehepaar gelten, bei welchem beide Ehegatten in der Schweiz steuerpflichtig sind, aber nur einer der Ehegatten die subjektiven Voraussetzungen für die Aufwandbesteuerung erfüllt. Zwar verlangt der Grundsatz der Familienbesteuerung, grundsätzlich eine Faktorenaddition. Wenn aber der die subjektiven Voraussetzungen der Aufwandbesteuerung erfüllende Ehegatte (altrechtlich) für die Aufwandbesteuerung...

iusNet StR 29.06.2020

 

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