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Ausfuhrveranlagungsverfügung

Widerruf einer Ausfuhrveranlagung

Rechtsprechung
Direkte Steuern

A-4352/2020

Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit eine Ausfuhrveranlagung zu Recht widerrufen hat. Entscheidend dabei ist, ob das Ausfuhrverfahren ordnungsgemäss abgeschlossen wurde. Im Verfahren gelingt der Beschwerdeführerin der Nachweis nicht, dass sie selbst den Transport vorgenommen hat. Daher kommt das Gericht zum Ergebnis, dass die Beschwerdeführerin nicht als Exporteurin betrachtet werden kann. Folglich ist die diesbezügliche Angabe in der Ausfuhrzollanmeldung als unzutreffend zu werten; der Widerruf der Ausfuhrveranlagung ist damit zu Recht erfolgt.
iusNet StR 29.05.2024