Widerruf einer Ausfuhrveranlagung
Widerruf einer Ausfuhrveranlagung
Widerruf einer Ausfuhrveranlagung
Im August 2015 wurde im elektronischen System «e-dec» eine «Herrenuhr, mechanisches Werk mit Handaufzug» zur Ausfuhr und vorgängiger Verbringung ins Zollfreilager angemeldet. Als zollrechtlicher Versender wurde dabei die Beschwerdeführerin aufgeführt. In der Veranlagungsverfügung wurden diese Angaben übernommen. Im Oktober 2019 eröffnete das BAZG aufgrund einer Meldung der Zollstelle eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Widerhandlungen infolge Nichtanmeldung der Einfuhr verschiedener Uhren, welche zuvor in der Schweiz gekauft und – mutmasslich unter Rückerstattung der Inlandsmehrwertsteuer – ins Ausland exportiert worden waren. Die darauffolgenden Abklärungen ergaben, dass verschiedene untersuchungsgegenständliche Uhren bei der Beschwerdeführerin in der Schweiz gekauft worden seien. In diesem Zusammenhang befragte die Zollfahndung Untersuchung OST (ZFA) die Beschwerdeführerin betreffend den Verkauf der beschwerdegegenständlichen Uhr. Die ZFA kündigte zudem an, die Exportvorgänge für die einzelnen Uhren zu überprüfen und die jeweiligen Ausfuhrveranlagungsverfügungen zu annullieren, sollte sich herausstellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt gewesen seien...
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