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automatischer Informationsaustausch

Entwicklungen im Steuerrecht / Le point sur le droit fiscal

Fachbeitrag

Berichtszeitraum April 2020 bis April 2021

Die Gesetzgebungsspirale auf dem Gebiet des Steuerrechts dreht sich in der Schweiz mit grosser Geschwindigkeit unvermindert weiter. Wie im Folgenden aufgezeigt wird, sind die internationalen Entwicklungen, die COVID-19-Pandemie sowie der Digitalisierungsschub Haupttreiber der Reformen. Trotz dieser Dynamik in der Gesetzgebung darf nicht unerwähnt bleiben, dass die am 4. März 2018 von Volk und Ständen gutgeheissene Finanzordnung 20211 am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Damit wird die Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer um weitere 15 Jahre verlängert.
SJZ-RSJ 11/2021 | S. 541

Enges Verständnis des Begriffs des Übermittlungsfehlers gemäss AIAG

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Bei einer grammatikalischen Auslegung von Art. 19 Abs. 2 AIAG ist die falsche rechtliche Einordnung einer Person bzw. eines Kontos durch ein Finanzinstitut nicht als Übermittlungsfehler einzustufen. Der Berichtigungsanspruch gemäss Art. 5 Abs. 2 DSG ist nicht gegenüber der ESTV, sondern alleine gegenüber dem meldenden Finanzinstitut geltend zu machen.
iusNet StR 27.04.2021