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Berufskosten

Pauschalabzug für übrige Berufskosten trotz Ausrichtung von Zulagen durch den Arbeitgeber

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Ein Pauschalabzug für übrige Berufskosten ist auch dann zulässig, wenn der Arbeitgeber Pauschalzulagen bezahlt hat, sich aber nicht erschliesst, inwiefern diese Zulagen der Begleichung von übrigen Berufskosten dienten.
iusNet SR 04.12.2018