Pauschalabzug für übrige Berufskosten trotz Ausrichtung von Zulagen durch den Arbeitgeber
Pauschalabzug für übrige Berufskosten trotz Ausrichtung von Zulagen durch den Arbeitgeber
Rechtsprechung
Direkte Steuern
Pauschalabzug für übrige Berufskosten trotz Ausrichtung von Zulagen durch den Arbeitgeber
Die Pflichtigen machten in ihrer Steuererklärungen 2001 bis 2013 einen Pauschalabzug für übrige Berufskosten geltend. Der Kanton Tessin verweigerte diese Abzüge mit der Begründung, dass pauschale Vergütungen durch den Arbeitgeber nicht abzugsfähig sind, da davon auszugehen sei, dass durch diese Pauschalvergütung sämtliche effektiven Kosten des Pflichtigen bereits gedeckt sind. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der Steuerpflichtigen gut, da es sich ihm nicht erschloss, inwiefern die vom Arbeitgeber bezahlten Pauschalzulagen der Begleichung von übrigen Berufskosten dienten (E. 4.3).
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