Das Bundesgericht hat zu beurteilen, ob die Veräusserung einer Beteiligung einen steuerfreien Kapitalgewinn oder steuerbares Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit – konkret einen nebenberuflichen Beteiligungshandel – darstellt. Dabei würdigt das Bundesgericht insbesondere das Eingehen von unternehmerischen Risiken sowie die systematische Herangehensweise.