Nebenberuflicher Beteiligungshandel als selbständige Erwerbstätigkeit
Nebenberuflicher Beteiligungshandel als selbständige Erwerbstätigkeit
Nebenberuflicher Beteiligungshandel als selbständige Erwerbstätigkeit
Der Beschwerdeführer hielt in den Jahren 2007 bis 2009 Beteiligungen an Unternehmen mit Schürfrechten in Guinea-Bissau. Er war Vorsitzender der C.C. Ltd. und massgeblich an der Gründung und Kapitalerhöhung der F.C. AG beteiligt, an der er ebenfalls beteiligt war. Im Jahr 2009 wurde mit der Regierung von Guinea-Bissau ein Mining Agreement abgeschlossen, das über die C.C. Ltd. in die F.C. AG eingebracht wurde.
Zudem erstellte im Jahr 2009 eine Bank ein Memorandum für den Verkauf aller Aktien der F.C. AG. Für den Verkauf wurde ein Treuhandvertrag abgeschlossen, um den Verkaufsprozess zu vereinfachen. So wurde ein gestaffelter Verkauf der F.C. AG in den Jahren 2010 bis 2015 vereinbart. Anschliessend gab es mehrere Vertragsanpassungen.
Die Veranlagungsbehörde qualifizierte den Kapitalgewinn aus dem Verkauf der F.C. AG als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit.
Das BGr hat zu beurteilen, ob der Verkauf von 42.938% der F.C. AG durch den Beschwerdeführer im Jahr 2011 als steuerfreier privater Kapitalgewinn oder als steuerbares Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit zu qualifizieren ist.
Gewinne aus Privatvermögen gelten als solche, wenn diese...
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