Rechtsprechung Sind Tatsachen nach dem Bilanzstichtag steuerlich zu berücksichtigen? Sind Tatsachen nach dem Bilanzstichtag steuerlich zu berücksichtigen? Erwerb einer Beteiligung wird als Geschäftsvermögen qualifiziert Erwerb einer Beteiligung wird als Geschäftsvermögen qualifiziert Selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeit Selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeit Aufrechnung einer Vermittlungsprovision auf Stufe des Alleinaktionärs Aufrechnung einer Vermittlungsprovision auf Stufe des Alleinaktionärs Zuordnung einer atypischen Beteiligung zum Geschäftsvermögen Zuordnung einer atypischen Beteiligung zum Geschäftsvermögen Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit durch Veräusserung von Grundstücken im Geschäftsvermögen Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit durch Veräusserung von Grundstücken im Geschäftsvermögen Gewillkürtes Privat- oder Geschäftsvermögen Gewillkürtes Privat- oder Geschäftsvermögen Nebenberuflicher Beteiligungshandel als selbständige Erwerbstätigkeit Nebenberuflicher Beteiligungshandel als selbständige Erwerbstätigkeit
Sind Tatsachen nach dem Bilanzstichtag steuerlich zu berücksichtigen? Sind Tatsachen nach dem Bilanzstichtag steuerlich zu berücksichtigen?
Erwerb einer Beteiligung wird als Geschäftsvermögen qualifiziert Erwerb einer Beteiligung wird als Geschäftsvermögen qualifiziert
Aufrechnung einer Vermittlungsprovision auf Stufe des Alleinaktionärs Aufrechnung einer Vermittlungsprovision auf Stufe des Alleinaktionärs
Zuordnung einer atypischen Beteiligung zum Geschäftsvermögen Zuordnung einer atypischen Beteiligung zum Geschäftsvermögen
Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit durch Veräusserung von Grundstücken im Geschäftsvermögen Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit durch Veräusserung von Grundstücken im Geschäftsvermögen
Nebenberuflicher Beteiligungshandel als selbständige Erwerbstätigkeit Nebenberuflicher Beteiligungshandel als selbständige Erwerbstätigkeit