Die steuerneutrale Umwandlung einer Personenunternehmung in eine juristische Person unterliegt strengen Voraussetzungen, der Begriff des Betriebs ist enger ausgestaltet als jener der selbständigen Erwerbstätigkeit. Damit die gewerbsmässige Verwaltung eigener Immobilien als Betrieb qualifiziert, muss eine grosse Zahl von Liegenschaften durch eigene Dienstleistungen (Vermietung, Verwaltung) betreut werden. Das Betriebserfordernis gilt auch für den gewerbsmässigen Immobilienhandel.